Ablauf und Anmeldung Eheschließung

Liebes Brautpaar,  


mit Ihrem Entschluss zur Heirat haben Sie eine der wichtigsten Entscheidungen Ihres Lebens getroffen. Eine aufregende Zeit steht Ihnen bevor, denn Sie haben sich gemeinsam entschlossen, sich das Ja-Wort zu geben und damit Ihre Liebe offiziell zu besiegeln. Jetzt geht es Ihnen sicherlich wie den meisten Menschen, die den Bund der Ehe schließen möchten. Auf Sie wartet eine Menge Arbeit und viele Dinge müssen geplant werden. Um Ihnen den behördlichen Teil der Eheschließung zu erleichtern, wird hier der Weg bis zur Eheschließung erläutert.  

 

Der erste Schritt sollte die Voranmeldung sein. Sie beinhaltet die Auskunft über die erforderlichen Unterlagen und die Reservierung von Anmeldungs- und Eheschließungsterminen. Sie erfahren, welche Unterlagen Sie benötigen und können evtl. schon Ihren Wunschtermin für die Eheschließung eintragen lassen. 

 

Zur Anmeldung der Eheschließung ist ebenfalls ein Termin erforderlich. Die Anmeldung ist frühestens ein halbes Jahr vor der Eheschließung bei dem zuständigen Standesamt möglich. Wichtig ist, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen bei der Anmeldung zur Eheschließung vorlegen. Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk eine oder einer der Verlobten den Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.  

 

Heiraten können Sie natürlich bei einem Standesamt Ihrer Wahl. Das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt übersendet dann alle vorgelegten Unterlagen Ihrem Wunschstandesamt, damit dort Ihre Ehe geschlossen werden kann.  

 

Nach Möglichkeit sollen beide Verlobte persönlich zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Eschede erscheinen. Sollte jedoch ein Verlobter verhindert sein, besteht die Möglichkeit, dass er den anderen durch eine Vollmacht zur alleinigen Vornahme der Anmeldung bevollmächtigt.  

 

Erforderliche Unterlagen:  

Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Grundsätzlich gilt, dass jeder der Partner

  • Einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass vorzulegen hat.  

 

Darüber  hinaus benötigen Sie:  

 

Wenn Sie noch nie verheiratet waren / noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben / ledig sind:

  • Eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht Geburtsurkunde). Sind Sie im Bereich der Gemeinde Eschede (außer in Höfer bis zur Gebietsreform 1973. Dort Geborene wenden sich bitte an das Standesamt Lachendorf, Tel. 05145/970108) geboren, ist diese Urkunde in Zusammenhang mit der Anmeldung zur Eheschließung erhältlich.  
  • Eine aktuelle Bescheinigung des Meldeamtes (Meldebescheinigung) mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes. Befindet sich Ihr Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bereich der Gemeinde Eschede, stellen wir die Meldebescheinigung in Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung aus.  

 

Wenn Sie bereits einmal oder mehrmals verheiratet waren:  

  • Eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht Geburtsurkunde)  
  • Eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe mit Auflösungsvermerk. Wenn Sie im Bereich der Gemeinde Eschede (außer Höfer bis zur Gebietsreform 1973. Sie wenden sich bitte an das Standesamt Lachendorf, Tel. 05145/970108) geboren sind bzw. geheiratet haben, stellen wir die Urkunden in Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung aus.  
  • Wenn Ihre Vorehe durch Scheidung aufgelöst wurde, zusätzlich das Scheidungsurteil.  
  • Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicherlich erkennen lassen, also z.B. Eheurkunden, Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile.  
  • Eine aktuelle Bescheinigung des Meldeamtes (Meldebescheinigung) mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes. Befindet sich Ihr Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bereich der Gemeinde Eschede, stellen wir die Meldebescheinigung in Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung aus.  

 

Wenn Sie bereits eine Lebenspartnerschaft geführt haben, die aufgelöst wurde:  

  • Eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht Geburtsurkunde)  
  • Eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungsvermerk; falls die Auflösung in der Urkunde nicht eingetragen ist, Auflösungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde  
  • Eine aktuelle Bescheinigung des Meldeamtes (Meldebescheinigung) mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes. Befindet sich Ihr Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bereich der Gemeinde Eschede, stellen wir die Meldebescheinigung in Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung aus.  
  • Eine Bescheinigung über die namensrechtliche Erklärung, sofern Sie während Ihrer Lebenspartnerschaft einen anderen Namen erklärt haben. 

 

Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:

  • Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde des Kindes  

 

Wenn Sie mit einem anteilsberechtigten, minderjährigen oder betreuten Abkömmling in fortgesetzter Gütergemeinschaft leben:  

  • Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde des Kindes    

 

Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wieder finden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus.  

 

Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden.  

 

In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:  

  • Ein Partner besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit.
  • Ein Partner ist nicht im Bundesgebiet geboren.
  • Ein Partner hat im Ausland geheiratet.
  • Ein Partner ist im Ausland geschieden worden.  

 

Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung: 

Wenn mindestens einer der beiden Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, so sollten Sie in jedem Fall das zuständige Standesamt aufsuchen und ein persönliches Beratungsgespräch führen. Das Standesamt muss bei Auslandsbezug das jeweilige Heimatrecht berücksichtigen. Nicht nur das deutsche Recht ist ständigen Änderungen unterworfen, sondern auch im anzuwendenden Recht ergeben sich neben zahlreichen Eheschließungsvoraussetzungen auch umfangreiche Richtlinien, die bei der Informationserteilung berücksichtigt werden müssen. Da die Gesetze in jedem Land anders sind, kann an dieser Stelle nicht auf die Eheschließungsvoraussetzungen eingegangen werden.  

 

Heiraten in Eschede - Anmeldung zur Eheschließung

Der nächste Schritt ist die Anmeldung der Eheschließung (früher: Aufgebot). Bei der Anmeldung der Eheschließung legen Sie die bei der Voranmeldung besprochenen, erforderlichen Unterlagen vor und melden damit wirksam Ihre Eheschließung an.  

 

Hierbei erfahren Sie auch alles über die Höhe der Gebühren, die Namensführung in der Ehe und die evtl. Anwesenheit von Trauzeugen während der Eheschließung.  

 

Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung der Eheschließung immer das Standesamt Ihres Wohnsitzes (Haupt- oder Nebenwohnsitz) zuständig ist. Wenn Ihre Eheschließung nicht in Eschede stattfinden soll, werden wir Ihre Unterlagen nach erfolgter Anmeldung an Ihr Heiratsstandesamt weiterleiten. Sollten Sie nicht in Eschede wohnen, aber bei uns heiraten wollen, wenden Sie sich für die Anmeldung der Eheschließung bitte an das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Bei getrennten Wohnsitzen haben Sie die Wahl zwischen beiden Standesämtern.  

 

Ablauf der Anmeldung  

Für die Anmeldung der Eheschließung benötigen Sie einen Termin. Bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung werden Ihre mitgebrachten Urkunden und Unterlagen geprüft. Dabei wird die Ehefähigkeit beider Verlobten geprüft und etwaige Ehehindernisse ermittelt.

 

Sie werden über die Möglichkeiten der Namensführung aufgeklärt. Sie können sich auch bereits vorher über die Möglichkeiten der Namensführung informieren. Es ist wichtig, dass Sie sich vor der Anmeldung Ihrer Eheschließung bereits Gedanken zu Ihrer Namensführung in der Ehe machen, denn die Entscheidung über Ihren zukünftigen Namen sollten Sie spätestens bei der Anmeldung zur Eheschließung treffen.  

 

Anschließend wird Ihnen die Niederschrift über die Anmeldung der Eheschließung vorgelesen. Achten Sei dabei bitte darauf, dass Ihre persönlichen Daten auch richtig aufgenommen wurden. Anschließend werden Ihre Fragen zur Eheschließung bzw. zum Ablauf der Eheschließung mit Ihnen besprochen. Und natürlich können Sie sich ein Stammbuch aus unserem vielfältigen Angebot aussuchen. Sicherlich haben wir auch für Sie etwas dabei. Das Stammbuch wird Ihnen nach der Trauzeremonie am Tag der Eheschließung ausgehändigt.   Nach der erfolgten Anmeldung der Eheschließung sind die Gebühren von Ihnen zu zahlen.  

 

Welche Gebühren fallen an?

  • 50,- € für die Anmeldung zur Eheschließung
  • 40,- € zusätzlich für die Beurkundung einer Eheschließung bei einem anderen als dem für die Anmeldung zur Eheschließung zuständigen Standesamt
  • wenn ausländisches Recht zu beachten ist, können weitere Gebühren anfallen
  • 100,-- € zusätzlich, für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes, ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlichen Erkrankungen nach § 13 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG)
  • 15,-- € für die Ausstellung einer Eheurkunde
  • 7,50 € für die Ausstellung jeder weiteren Eheurkunde
  • 7,50 -- € für die Ausstellung einer Meldebescheinigung
  • 20,-- € bis 40,-- € für den Erwerb eines Stammbuches    

 

Trauzeugen  

Seit dem 01.07.1998 sind keine Trauzeugen mehr erforderlich. Sie können aber gern ein oder zwei Trauzeugen mitbringen, wenn Sie es wünschen. Die Trauzeugen können mit Ihnen verwandt sein und sollen die deutsche Sprache verstehen, da sonst die Hinzuziehung eines Dolmetschers notwendig ist.  

 

Von Ihren Trauzeugen benötigen wir Angaben über den Familiennamen, Vornamen und die Anschrift. Sie müssen volljährig sein und sich am Tag Ihrer Eheschließung durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

 

Namensführung  

Bis vor einiger Zeit wurde stets der Familiename des Mannes automatisch auch der gemeinsame Ehename, wenn keine ausdrücklich gegenteilige Erklärung abgegeben wurde. Seit dem 01.01.1994 hat sich dies geändert.  

Nachstehend sind alle Möglichkeiten zur Namensführung nach deutschem Recht in Kurzform aufgelistet:  

 

Jeder von Ihnen behält seinen bisherigen Namen  

Dabei ist es unerheblich, ob Sie bereits verheiratet waren oder einen Doppelnamen führen. Durch die Eheschließung ändert sich die Namensführung zunächst nicht. Allerdings können Sie noch immer eine der nachfolgend genannten Möglichkeiten wählen. Eine später abgegebene Erklärung bedarf einer öffentlichen Beglaubigung. Diese Erklärung ist dann gebührenpflichtig und kosten z.Zt. 25,-- €. Fristen sind hierbei nicht zu beachten. Der Name der Kinder wird bei der Geburt des ersten Kindes festgelegt.  

 

Es wird ein gemeinsamer Ehename gewählt  

Sie können den Geburtsnamen des Mannes oder der Frau zum Ehenamen wählen. Seit dem 12. Februar 2005 kann auch der am Tage der Eheschließung von einem Beteiligten geführte Familienname (Ehename oder Lebenspartnerschaftsname einer früheren Ehe oder Lebenspartnerschaft) zum Ehenamen in der neuen Ehe bestimmt werden.  

 

Wenn Sie sich für einen Ehenamen entscheiden, werden die aus dieser Ehe stammenden Kinder ebenfalls diesen Namen als Geburtsnamen erhalten.  

 

- Der Geburtsname oder der derzeit geführte Familienname des Mannes wird gemeinsamer Ehename  

Die Ehefrau hat die Möglichkeit, dem gemeinsamen Ehenamen ihren Geburtsnamen oder, falls sie bereits einmal verheiratet war, den vor der Eheschließung geführten Familienamen voranzustellen oder anzufügen. Diese Namensführung stellt ein persönliches Recht der Frau dar und kann nicht auf den Ehemann oder auf gemeinsame Kinder übertragen werden.  

 

- Der Geburtsname oder der derzeit geführte Familienname der Frau wird gemeinsamer Ehename  

Der Ehemann hat ebenfalls die Möglichkeit, dem gemeinsamen Ehenamen seinen Geburtsnamen oder seinen zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen voranzustellen oder anzufügen. Die „Doppelnamensführung“ ist ein persönliches Recht des Mannes und nicht auf die Ehefrau oder die gemeinsamen Kinder übertragbar.  

 

Wichtig:
Wenn Sie sich für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, kann für die Dauer der Ehe an dieser Namenswahl keine Änderung vorgenommen werden.  

 

Eine Voranstellung oder Hinzufügung eines Namens zu dem gemeinsamen Ehenamen ist auch nach der Eheschließung möglich. Eine Frist ist hierbei nicht zu beachten.  

 

Ebenso kann der vorangestellte oder hinzugefügte Name durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten jederzeit abgelegt werden. Anschließend ist die erneute Voranstellung oder Hinzufügung eines Namens jedoch ausgeschlossen.  

 

Besteht der Ehename aus zwei (oder mehr) Namen, ist die Möglichkeit der Voranstellung oder Hinzufügung eines Namens ausgeschlossen.  

 

Besteht der voranzustellende oder hinzuzufügende Name aus zwei (oder mehr) Namen, so kann nur einer der Namen vorangestellt oder hinzugefügt werden.

 

Besonderheiten:

Da die Amtssprache deutsch ist, ist es erforderlich, dass zu allen Gesprächen im Verfahren (Anmeldung zur Eheschließung und zur Eheschließung selbst) ein Dolmetscher mitzubringen ist, falls der eine oder beide Partner oder auch ein Trauzeuge der deutschen Sprache nicht mächtig ist/sind. Dies muss kein beeidigter Dolmetscher sein; es reicht aus, wenn Sie eine Person, die neben der fremden Sprache auch die deutsche Sprache gut beherrscht, und die sich durch einen Lichtbild-Ausweis legitimieren kann, mitbringen. Bitte beachten Sie, dass ein solcher Dolmetscher mit den Beteiligten nicht verwandt oder verschwägert sein darf. Der Dolmetscher wird vom Standesbeamten vereidigt (Gebühr: z.Zt. 25,00 €)  

Ausländische Urkunden sind von einem beeidigten Übersetzer in die deutsche Sprache zu übersetzen. Evtl. ist sogar die Legalisation der Deutschen Botschaft im Ausland erforderlich.

 

Der Eheschließungstag

Die standesamtliche Trauung findet ausschließlich in der „Flohrmühle“ statt. Hier ist das Trauzimmer des Standesamtes Eschede untergebracht. Für die Eheschließung ist eine Stunde Zeit eingeplant.  

 

Auch an Ihrem Eheschließungstag ist noch einiges zu beachten. Sie sollten sich rechtzeitig vorher am Trauungsort vor der Mühle einfinden. In der Regel reichen 10 Minuten aus. Die Standesbeamtin / der Standesbeamte nimmt Sie zur verabredeten Zeit gern in Empfang.  

 

Das Fotografieren ist während der Trauung erlaubt. Allerdings soll auf das Filmen mit der Videokamera während der eigentlichen Eheschließung verzichtet werden, zum Schutz des Brautpaares und der Standesbeamtin / des Standesbeamten.  

 

Nach dem offiziellen Teil der Eheschließung können Sie mit Ihren Gästen mit einem Glas Sekt anstoßen und Fotos in- bzw. außerhalb der Mühle schießen.  

 

Das Streuen von Reis und Blüten ist nicht verboten. Aber der Reis muss ordentlich weggefegt werden. Besen, Eimer und Schaufel stellt Ihnen die Standesbeamtin / der Standesbeamte dafür gern zur Verfügung. Diese Aufgabe dürfen Sie an Ihrem Ehrentag aber auch gern an die Trauzeugen delegieren.

 

Und woran müssen Sie nach der Eheschließung denken?

Sie haben die für Sie infrage kommende Namensführung ausgesucht. Bei einer Veränderung des Familiennamens können Sie unmittelbar nach der standesamtlichen Trauung einen neuen Personalausweis und/oder Reisepass bei Ihrem Einwohnermeldeamt beantragen. Wohnen Sie im Bereich der Gemeinde Eschede und möchten Sie hier in Eschede heiraten, können wir Ihnen sogar anbieten, bereits ca. vier bis sechs Wochen vor Ihrer geplanten Hochzeit und der damit verbundenen Namensänderung neue Ausweisdokumente zu beantragen, die Ihnen dann am nächsten Werktag nach der Hochzeit vom Meldeamt in Zimmer 10 ausgehändigt werden können.  

 

Auf Wunsch wird Ihnen bei Ihrer Anmeldung zur Eheschließung eine Bescheinigung ausgestellt, aus der der vorläufige Hochzeitstermin und die zukünftige Namensführung hervorgehen. Mit dieser Bescheinigung können Sie dann bereits vor der Eheschließung die neuen Ausweispapiere beantragen.  

 

Nach der Eheschließung sollten Sie Ihre Steuerdaten ändern lassen. Für Paare aus dem Bereich des Landkreises Celle ist das Finanzamt Celle, Im Werder 15, 29221 Celle, Tel.: 05141/915-0, zuständig. Dort erklären Sie gemeinsam, welche Steuerklassenwahl (III / V oder IV / IV) Sie treffen möchten.  

 

Unabhängig hiervon muss natürlich auch Ihr Arbeitgeber von der Änderung Ihres Familienstandes informiert werden.  

Es empfiehlt sich, Ihre Bank / Sparkasse ebenfalls zu informieren. Denken Sie auch darüber nach, ob Ihr Ehegatte Zugang zu Ihren Konten erhält. Bei der Erledigung der Formalitäten helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreditinstitute.  

 

Setzen Sie sich auch mit Ihrer Versicherung in Verbindung, um zu klären, welche Versicherungen zukünftig beide Ehegatten betreffen bzw. welche Sie neu abschließen oder ändern müssen. So sind Sie unter Umständen vor bösen Überraschungen geschützt.  

 

Ebenso sollten Sie Ihre Krankenversicherung über die Eheschließung informieren.  

 

Wenn Sie einen Ehevertrag abschließen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Notar Ihrer Wahl. Er kann Ihnen Musterverträge zeigen und Sie zu Ihrer persönlichen Situation beraten.