Ehefähigkeitszeugnis


Allgemeine Informationen

Wenn Deutsche oder Ausländer mit Sonderstatus (Asylberechtigte, heimatlose Ausländer, Staatenlose oder Flüchtlinge), deren Ehefähigkeit auch nach deutschem Recht beurteilt werden muss, im Ausland heiraten wollen, benötigen sie dazu in vielen Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis.  

 

Bei der Antragstellung wird genau so verfahren wie bei der Anmeldung zur Eheschließung. Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate gültig, d.h. in dieser Zeit muss die Ehe geschlossen werden, ansonsten muss das Verfahren wiederholt werden.  

 

Tipp: Wenn Sie im Ausland heiraten wollen, erkundigen Sie sich wegen der Formalitäten und der benötigten Unterlagen vorab auch bei der zuständigen Auslandsvertretung des betreffenden Staates hier in Deutschland; das sind die Generalkonsulate und die Konsularabteilungen der Botschaften.  

 

Vereinbaren Sie bitte in allen Fällen einen Termin mit dem Standesamt Tel.: 05142/411-17. Hier besprechen Sie auch die benötigten Unterlagen.  

 

Gebühren:
- Ehefähigkeitszeugnis : z.Zt. 50,-- €


Ansprechpartner

Fachbereich 2 - Bürgerservice, Bildung, Jugend

 

Frau Ulrike Siemann
Zimmer 17
Telefon (05142) 411 17
Telefax (05142) 411 917