Geburtsanzeigen (Hausgeburt)


Allgemeine Informationen

Die meisten Kinder kommen heute im Krankenhaus zur Welt und werden daher beim dort zuständigen Standesamt beurkundet. Die Anmeldung der Geburt beim Standesamt erfolgt in der Regel durch das Krankenhaus.  

 

Darum möchten wir Sie mit dieser Information auf Ihre Rechte und Pflichten hinweisen und Sie bei den jetzt notwendigen Gängen unterstützen. Nach den derzeitigen Bestimmungen muss Ihr Kind binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angemeldet werden. Im Zusammenhang mit der Geburtsbeurkundung werden auch die Namensführung und eine eventuelle Vaterschaftsanerkennung mit besprochen. Nach der Geburtsbeurkundung erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen ausgehändigt:

  • Eine Urkunde für das Stammbuch der Familien (gebührenpflichtig)
  • Eine Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter, die Sie für die Mutterschaftshilfe benötigen (gebührenfrei)
  • Eine Bescheinigung für religiöse Zwecke (gebührenpflichtig: 15,- €)
  • Eine mehrsprachige „internationale“ Geburtsurkunde für das Konsulat bei Kindern ausländischer Eltern (gebührenpflichtig)
  • Eine Bescheinigung für den Kindergeldantrag (gebührenfrei)    

Hausgeburten sind sehr selten geworden. Nur wer im Bereich der Gemeinde Eschede geboren wird, wird auch vom Standesamt Eschede beurkundet. Wenn Ihr Kind zu Hause geboren wurde, werden folgende Unterlagen benötigt: 

 

Für miteinander verheiratete Eltern:
- ihre Geburtsurkunden
- die Eheurkunde oder eine beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister oder dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch (dieser Nachweis ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.)
- ihren Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- bei mündlicher Anzeige eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.

 

Für verheiratete ausländische Eltern:
- eine Heiratsurkunde mit Übersetzung von einem amtlich anerkannten Dolmetscher
- ihre Geburtsurkunden mit Übersetzung von einem amtlich anerkannten Dolmetscher
- ihre Reisepässe oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier
- bei mündlicher Anzeige eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.

 

Für nicht miteinander verheiratete Eltern:
- die Geburtsurkunde der Mutter und
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber
- die Geburtsurkunde des Vaters
- gegebenenfalls die Sorgeerklärungen
- die Personalausweise, Reisepässe oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- bei mündlicher Anzeige eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.  

 

Für alle Geburten gilt, dass eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme, die bei der Geburt zugegen waren, mit Angaben über den Zeitpunkt der Geburt, über das Geschlecht, das Körpergewicht und die Körperlänge des Kindes sowie über Namen und Wohnung der Eltern vorzulegen ist.  

Die Geburt muss innerhalb einer Woche bei uns angezeigt werden. Zur Anzeige ist jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist, verpflichtet.  Aber um Mutter und Kind zu schonen, macht das am besten der Vater! Sollte auch dieser noch zu schwach sein, kann jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist, bei uns die Anmeldung vornehmen.  

 

Wenn Sie als Eltern nicht miteinander verheiratet sind, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen,  damit er gleich mit in das Geburtenregister eingetragen werden kann. (Siehe Vaterschaftsanerkennung)    

 

Gebühren:
- Geburtsurkunde                       15,-- €
jede weitere Urkunde kostet die Hälfte


Ansprechpartner

Fachbereich 2 - Bürgerservice, Bildung, Jugend

 

Frau Ulrike Siemann
Zimmer 17
Telefon (05142) 411 17
Telefax (05142) 411 917