Ausstellung von Urkunden


Allgemeine Informationen

Beim Standesamt Eschede werden über die im Gemeindegebiet erfolgten und beurkundeten Personenstandsfälle Geburtsregister, Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister und Sterberegister erstellt. Diese Register werden für die Dauer von 110 Jahren (Geburtsregister), 80 Jahren (Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister) beziehungsweise 30 Jahren (Sterberegister) beim Standesamt aufbewahrt und fortgeschrieben. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Register durch das Archiv der Gemeinde Eschede nach archivrechtlichen Vorschriften verwaltet. Falls Sie Nachweise aus einem dieser Bücher benötigen, wenden Sie sich bitte an das Archiv der Gemeinde Eschede, Frau Siemann, Zimmer 17, Tel.: 05142/411-17. Personenstandsurkunden können aus diesen Büchern nicht mehr ausgestellt werden. Aber es werden Ablichtungen ausgestellt, die gebührenpflichtig sind. Die Gebühr für eine Ablichtung beträgt z.Zt. 15,-- €.  

Die verschiedenen Urkundenarten

Geburtsurkunde (§ 59 Personenstandsgesetz)

Die Geburtsurkunde beinhaltet die Vornamen und den Geburtsnamen des Kindes, das Geschlecht des Kindes, Ort und Tag der Geburt, die Vornamen und die Familiennamen der Eltern des Kindes sowie, sofern sie sich aus dem Registereintrag ergibt, die rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft.  

Falls gewünscht, werden bei Ausstellung der Geburtsurkunde die Angaben über das Geschlecht des Kindes, die Angaben zu den Eltern und über die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft nicht aufgenommen.  

Gebühr: z.Zt. 15,-- €  

Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister

Dies ist eine Ablichtung aus dem beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrag bzw. bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck aus diesem Register inklusive aller personenstandsrechtlichen Berichtigungen und Änderungen, die im Register vermerkt wurden. Im Register enthaltene Hinweise werden nur auf Wunsch aufgenommen.  

Gebühr: z.Zt. 15,-- €  

Mehrsprachige Geburtsurkunde  

Diese Urkunde beinhaltet die Angaben aus der Geburtsurkunde mit Ausnahme der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, allerdings ohne die Möglichkeit, dass bestimmte Angaben nicht aufgenommen werden. Der Vordruck ist mehrsprachig in den Sprachen der dem „Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern“ beigetretenen Staaten gefasst.  

Gebühr: z.Zt. 15,-- €  

Beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch (§ 49 Personenstandsverordnung)  

In der Zeit vom 01. Januar 1958 bis 31. Dezember 2008 wurde für jede in der Bundesrepublik Deutschland geschlossene Ehe sowie auf Antrag für eine im Ausland geschlossene Ehe ein Familienbuch angelegt. In dieses Familienbuch wurden die Daten der Eheleute, ihrer Eltern, ihrer gemeinsamen Kinder sowie alle diese Daten betreffenden Berichtigungen und Änderungen eingetragen. Seit dem 01. Januar 2009 wird dieses Familienbuch bei dem Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde, als Eheregister fortgeführt. Eine beglaubigte Ablichtung des Familienbuches besitzt in Bezug auf die Eintragung aller Daten zu den Eltern, der Staatsangehörigkeit und der Kinder keine Beweiskraft mehr. Zum Nachweis der Geburt eines Kindes, dessen Geburt nicht in einem deutschen Personenstandsregister beurkundet ist, kann auf Antrag der Eltern oder des Kindes eine solche Urkunde ausgestellt werden. 

Gebühr: z.Zt. 15,-- €  

 

Auskunft aus dem Personenstandsregister  

Möchten Sie lediglich wissen, zu welcher Uhrzeit Sie geboren wurden? Dann können wir Ihnen dies auch in einer kurzen Auskunft aus dem Personenstandsregister mitteilen.  

Gebühr: z.Zt. 15,-- €

Einen Antragsvordruck können Sie unter Rathaus - Heiraten in Eschede finden.

 

Eheurkunde (§ 57 Personenstandsgesetz)  

Die Eheurkunde beinhaltet die Vornamen und die Familiennamen der Ehegatten vor der Eheschließung, Ort und Tag ihrer Geburten, die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sie sich aus dem Registereintrag ergibt, Ort und Tag der Eheschließung sowie die Namen der Eheleute nach der Eheschließung. Ist die Ehe aufgelöst, so werden am Schluss der Urkunde Anlass und Zeitpunkt der Auflösung angegeben.  

Gebühr: z.Zt. 15,-- €  

 

Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister  

Dies ist eine Ablichtung aus dem beim Standesamt geführten Eheregistereintrag, bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck aus diesem Register inklusive aller personenstandsrechtlichen Berichtigungen und Änderungen, die im Register vermerkt wurden. Im Register enthaltene Hinweise werden nur auf Wunsch aufgenommen.  

Gebühr: z.Zt. 15,-- €  

 

Mehrsprachige Eheurkunde  

Diese Urkunde beinhaltet die Angaben aus der Eheurkunde mit Ausnahme der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft. Der Vordruck ist mehrsprachig in den Sprachen der dem „Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern“ beigetretenen Staaten gefasst.  

Gebühr: z.Zt. 15,-- €  

 

Lebenspartnerschaftsurkunde (§ 58 Personenstandsgesetz)  

Die Lebenspartnerschaftsurkunde beinhaltet die Vornamen und die Familiennamen der Lebenspartner vor der Begründung der Lebenspartnerschaft, Ort und Tag ihrer Geburten, die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sie sich aus dem Registereintrag ergibt, Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Namen der Lebenspartner nach der Begründung der Lebenspartnerschaft. Ist die Lebenspartnerschaft aufgelöst, so werden am Schluss der Urkunde Anlass und Zeitpunkt der Auflösung angegeben.  

Gebühr: z.Zt. 15,-- €  

 

Beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister  

Dies ist eine Ablichtung aus dem beim Standesamt geführten Lebenspartnerschaftsregistereintrag, bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck aus diesem Register inklusive aller personenstandsrechtlichen Berichtigungen und Änderungen, die im Register vermerkt wurden. Im Register enthaltene Hinweise werden nur auf Wunsch aufgenommen.  

Gebühr: z.Zt. 15,-- €  

 

Mehrsprachige Lebenspartnerschaftsurkunde  

Das „Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern“ sieht die Ausstellung einer mehrsprachigen Lebenspartnerschaftsurkunde nicht vor. Eine solche kann daher leider nicht ausgestellt werden.

 

Auskunft aus dem Personenstandsregister  

Benötigen Sie lediglich eine Bescheinigung über die Änderung Ihres Familiennamens? Dann können wir Ihnen dies auch in einer kurzen Auskunft aus dem Personenstandsregister mitteilen.  

Gebühr: z.Zt. 15,-- €


Anmerkung: Die Erstausfertigung einer Bescheinigung ist gebührenfrei, wenn sie im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung erteilt wird.  

 

Sterbeurkunde (§ 60 Personenstandsgesetz)  

Die Sterbeurkunde beinhaltet die Vornamen und den Familiennamen des Verstorbenen, Ort und Tag seiner Geburt, die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sie sich aus dem Registereintrag ergibt, den letzten Wohnsitz und den Familienstand des Verstorbenen sowie Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.  

Gebühr: z.Zt. 15,-- €  

 

Beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister  

Dies ist eine Ablichtung aus dem beim Standesamt geführten Sterberegistereintrag, bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck aus diesem Register inklusive aller personenstandsrechtlichen Berichtigungen, die im Register vermerkt wurden. Im Register enthaltene Hinweise werden nur auf Wunsch aufgenommen.  

Gebühr: z.Zt. 15,-- €  

 

Mehrsprachige Sterbeurkunde  

Diese Urkunde beinhaltet die Angaben aus der Sterbeurkunde mit Ausnahme der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft. Der Vordruck ist mehrsprachig in den Sprachen der dem „Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern“ beigetretenen Staaten gefasst.  

Gebühr: z.Zt. 15,-- €    

 

Allgemeine Informationen zu Urkundenanforderungen:

Damit Ihnen eine Urkunde ausgehändigt werden kann, ist immer ein Identitätsnachweis durch die Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses erforderlich, ebenso ist die Verwandtschaft ggf. durch Vorlage entsprechender Urkundenkopien nachzuweisen.

 

Einen Antragsvordruck zur Anforderung von Urkunden finden Sie unter Rathaus - Heiraten in Eschede.


Ansprechpartner

Fachbereich 2 - Bürgerservice, Bildung, Jugend

 

Frau Ulrike Siemann
Zimmer 17
Telefon (05142) 411 17
Telefax (05142) 411 917