Sterbefallbeurkundung


Allgemeine Informationen

Für die Beurkundung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall ist spätestens am dritten Werktag, auf den Tag des Todes folgenden, dem Standesamt anzuzeigen. Bei einem nicht natürlichen Tod (z.B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung über die Staatsanwaltschaft erteilt.  

 

In der Regel werden die zur Beurkundung eines Sterbefalles nötigen Urkunden von einem Bestatter vorgelegt. Er übernimmt auch die Überführung des/der Verstorbenen zum Friedhof, die Terminabstimmung und die Benachrichtigung des zuständigen Geistlichen für die Trauerfeier, die Anzeige des Todes bei der Krankenkasse, bei der Sterbekasse und bei den Versicherungen, den Druck und Versand von Trauerbriefen und –anzeigen, unter Umständen auch die Einziehung von Versicherungsleistungen, die anlässlich des Sterbefalles fällig werden, wenn Sie ihm die entsprechenden Versicherungsdokumente aushändigen. Bitte bedenken Sie, dass Kosten nicht nur im unmittelbaren Zusammenhang mit der Bestattung entstehen,  sondern dass zu einem späteren Zeitpunkt noch erhebliche Kosten auftreten können (z.B. für ein Grabmal oder für eine langfristige Grabpflege). In vielen Fällen sind die Bestattungskosten nicht mehr durch Versicherungsleistungen abgedeckt. Eine rechtzeitige Übersicht über die finanziellen Möglichkeiten ist deshalb von Vorteil.  

 

Benötigte Unterlagen:  

Im Hinblick auf die unterschiedlichsten Lebenssituationen ist eine abschließende Aufzählung der vorzulegenden Unterlagen nicht möglich. Das Standesamt entscheidet nach Lage des Einzelfalls, welche Unterlagen zusätzlich zur Beurkundung erforderlich sind. Grundsätzlich sind folgende Unterlagen vorzulegen, wobei diese den aktuellen Personenstand nachweisen müssen.    

 

Verstorbene/r war ledig (noch nie verheiratet bzw. verpartnert)  

  • Geburtsurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister (bei Geburt ab 01.01.2009) oder eine beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages (Geburt bis 31.12.2008)  
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz (z.B. Meldebescheinigung oder gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift). Dieser Nachweis ist vorzulegen, wenn der Hauptwohnsitz des/der Verstorbenen außerhalb der Gemeinde Eschede liegt. Bei Hauptwohnsitz innerhalb der Gemeinde Eschede ist kein extra Nachweis vorzulegen. Hier erfolgt die Überprüfung durch Einsichtnahme ins Melderegister durch das Standesamt.  
  • Ärztliche Bescheinigung über den Tod (Todesbescheinigung)        

 

Verstorbene/r war verheiratet oder es bestand eine Lebenspartnerschaft  

  • Die Geburtsurkunden beider Ehegatten und die Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe bzw. Lebenspartnerschaft oder  
  • Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe- / Lebenspartnerschaftsregister oder  
  • Eine beglaubigte Abschrift aus dem Heirats- oder Lebenspartnerschaftseintrag  
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz (z.B. Meldebescheinigung oder gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift). Dieser Nachweis ist vorzulegen, wenn der Hauptwohnsitz des/der Verstorbenen außerhalb der Gemeinde Eschede liegt. Bei Hauptwohnsitz innerhalb der Gemeinde Eschede ist kein extra Nachweis vorzulegen. Hier erfolgt die Überprüfung durch Einsichtnahme ins Melderegister durch das Standesamt.  
  • Ärztliche Bescheinigung über den Tod (Todesbescheinigung)

       

Verstorbene/r war verwitwet, geschieden oder die Ehe- oder Lebenspartnerschaft war aufgehoben  

  • Die Geburtsurkunde des/der Verstorbenen und die Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe bzw. Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk oder  
  • Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe- / Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungsvermerk oder  
  • Eine beglaubigte Abschrift des Heirats- / Lebenspartnerschaftseintrags mit Auflösungsvermerk  
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz (z.B. Meldebescheinigung oder gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift). Dieser Nachweis ist vorzulegen, wenn der Hauptwohnsitz des/der Verstorbenen außerhalb der Gemeinde Eschede liegt. Bei Hauptwohnsitz innerhalb der Gemeinde Eschede ist kein extra Nachweis vorzulegen. Hier erfolgt die Überprüfung durch Einsichtnahme ins Melderegister durch das Standesamt.  
  • Ärztliche Bescheinigung über den Tod (Todesbescheinigung)    

 

Besonderheiten:  

Alle ausländischen Urkunden sind mit einer deutschen Übersetzung vorzulegen, die von einem allgemein vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer gefertigt wurde. Ausnahme: Internationale (mehrsprachige) Urkunden.      

 

Gebühren / Kosten:  

Je nach Anzahl der Sterbeurkunden. Die 1. Sterbeurkunde kostet 15,-- €, jede weitere 7,50 €.  


Ansprechpartner

Fachbereich 2 - Bürgerservice, Bildung, Jugend

 

Frau Ulrike Siemann
Zimmer 17
Telefon (05142) 411 17
Telefax (05142) 411 917