Heiraten in Eschede - Voranmeldung


Allgemeine Informationen

Liebes Brautpaar,  


mit Ihrem Entschluss zur Heirat haben Sie eine der wichtigsten Entscheidungen Ihres Lebens getroffen. Eine aufregende Zeit steht Ihnen bevor, denn Sie haben sich gemeinsam entschlossen, sich das Ja-Wort zu geben und damit Ihre Liebe offiziell zu besiegeln. Jetzt geht es Ihnen sicherlich wie den meisten Menschen, die den Bund der Ehe schließen möchten. Auf Sie wartet eine Menge Arbeit und viele Dinge müssen geplant werden. Um Ihnen den behördlichen Teil der Eheschließung zu erleichtern, wird hier der Weg bis zur Eheschließung erläutert.  

 

Der erste Schritt sollte die Voranmeldung sein. Sie beinhaltet die Auskunft über die erforderlichen Unterlagen und die Reservierung von Anmeldungs- und Eheschließungsterminen. Sie erfahren, welche Unterlagen Sie benötigen und können evtl. schon Ihren Wunschtermin für die Eheschließung eintragen lassen. 

 

Zur Anmeldung der Eheschließung ist ebenfalls ein Termin erforderlich. Die Anmeldung ist frühestens ein halbes Jahr vor der Eheschließung bei dem zuständigen Standesamt möglich. Wichtig ist, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen bei der Anmeldung zur Eheschließung vorlegen. Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk eine oder einer der Verlobten den Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.  

 

Heiraten können Sie natürlich bei einem Standesamt Ihrer Wahl. Das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt übersendet dann alle vorgelegten Unterlagen Ihrem Wunschstandesamt, damit dort Ihre Ehe geschlossen werden kann.  

 

Nach Möglichkeit sollen beide Verlobte persönlich zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Eschede erscheinen. Sollte jedoch ein Verlobter verhindert sein, besteht die Möglichkeit, dass er den anderen durch eine Vollmacht zur alleinigen Vornahme der Anmeldung bevollmächtigt.  

 

Erforderliche Unterlagen:  

Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Grundsätzlich gilt, dass jeder der Partner

  • Einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass vorzulegen hat.  

Darüber  hinaus benötigen Sie:   Wenn Sie noch nie verheiratet waren / noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben / ledig sind:

  • Eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht Geburtsurkunde). Sind Sie im Bereich der Gemeinde Eschede (außer in Höfer bis zur Gebietsreform 1973. Dort Geborene wenden sich bitte an das Standesamt Lachendorf, Tel. 05145/970108) geboren, ist diese Urkunde in Zusammenhang mit der Anmeldung zur Eheschließung erhältlich.  
  • Eine aktuelle Bescheinigung des Meldeamtes (Meldebescheinigung) mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes. Befindet sich Ihr Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bereich der Gemeinde Eschede, stellen wir die Meldebescheinigung in Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung aus.  

 

Wenn Sie bereits einmal oder mehrmals verheiratet waren:  

  • Eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht Geburtsurkunde)  
  • Eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe mit Auflösungsvermerk. Wenn Sie im Bereich der Gemeinde Eschede (außer Höfer bis zur Gebietsreform 1973. Sie wenden sich bitte an das Standesamt Lachendorf, Tel. 05145/970108) geboren sind bzw. geheiratet haben, stellen wir die Urkunden in Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung aus.  
  • Wenn Ihre Vorehe durch Scheidung aufgelöst wurde, zusätzlich das Scheidungsurteil.  
  • Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicherlich erkennen lassen, also z.B. Eheurkunden, Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile.  
  • Eine aktuelle Bescheinigung des Meldeamtes (Meldebescheinigung) mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes. Befindet sich Ihr Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bereich der Gemeinde Eschede, stellen wir die Meldebescheinigung in Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung aus.  

 

Wenn Sie bereits eine Lebenspartnerschaft geführt haben, die aufgelöst wurde:  

  • Eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht Geburtsurkunde)  
  • Eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungsvermerk; falls die Auflösung in der Urkunde nicht eingetragen ist, Auflösungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde  
  • Eine aktuelle Bescheinigung des Meldeamtes (Meldebescheinigung) mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes. Befindet sich Ihr Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bereich der Gemeinde Eschede, stellen wir die Meldebescheinigung in Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung aus.  
  • Eine Bescheinigung über die namensrechtliche Erklärung, sofern Sie während Ihrer Lebenspartnerschaft einen anderen Namen erklärt haben. 

 

Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:

  • Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde des Kindes  

 

Wenn Sie mit einem anteilsberechtigten, minderjährigen oder betreuten Abkömmling in fortgesetzter Gütergemeinschaft leben:  

  • Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde des Kindes    

Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wieder finden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus.  

 

Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden.  

In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:  

  • Ein Partner besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit.
  • Ein Partner ist nicht im Bundesgebiet geboren.
  • Ein Partner hat im Ausland geheiratet.
  • Ein Partner ist im Ausland geschieden worden.  

 

Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung: 

Wenn mindestens einer der beiden Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, so sollten Sie in jedem Fall das zuständige Standesamt aufsuchen und ein persönliches Beratungsgespräch führen. Das Standesamt muss bei Auslandsbezug das jeweilige Heimatrecht berücksichtigen. Nicht nur das deutsche Recht ist ständigen Änderungen unterworfen, sondern auch im anzuwendenden Recht ergeben sich neben zahlreichen Eheschließungsvoraussetzungen auch umfangreiche Richtlinien, die bei der Informationserteilung berücksichtigt werden müssen. Da die Gesetze in jedem Land anders sind, kann an dieser Stelle nicht auf die Eheschließungsvoraussetzungen eingegangen werden. 


Ansprechpartner

Fachbereich 2 - Bürgerservice, Bildung, Jugend

 

Frau Ulrike Siemann
Zimmer 17
Telefon (05142) 411 17
Telefax (05142) 411 917