Wahlen

 

Kommunalwahl 2026

 

20.07.2026

 

Bekanntmachung

zur 1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 28.07.2026 im Rahmen der Kommunalwahl am 13.09.2026

 

Die 1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses in der Gemeinde Eschede für die Kommunalwahl 2026 findet 
 

am Dienstag, den 28.07.2026 um 18.00 Uhr
im Gemeindesaal des Eschenhuus‘
(Am Glockenkolk 3, 29348 Eschede)
statt. 
Die Sitzung ist öffentlich, jedermann hat Zutritt.


Tagesordnung:
1.    Eröffnung der Sitzung
2.    Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit des Gemeindewahlausschusses
3.    Verpflichtung der Beisitzerinnen und Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit 
4.    Entscheidung über Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl 
5.    Entscheidung über Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge für die Ortsratswahlen Eschede, Habighorst und Höfer
6.    Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge

 

Eschede, den 20.07.2026
Gemeinde Eschede


Lange
Gemeindewahlleiter

 


07.05.2026

 

Wahlbekanntmachung

zur Aufforderung zur Abgabe von Wahlvorschlägen

 

Für die Wahl zum Rat der Gemeinde Eschede und den Ortsräten der Ortschaften Eschede, Habighorst und Höfer am 13.09.2026 rufe ich gem. § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf und gebe Folgendes bekannt: 

 

  1. Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter sowie Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber je Wahlvorschlag

     

    1. Für den Rat der Gemeinde Eschede sind 16 Ratsmitglieder zu wählen. Die Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber je Wahlvorschlag beträgt 21.

    2. Für die Ortsräte Eschede, Habighorst und Höfer sind jeweils 7 Ortsratsmitglieder zu wählen. Die Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber je Wahlvorschlag beträgt 12.

 

  1. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche

     

    Im Rahmen der Wahl zum Gemeinderat bildet die Gemeinde Eschede einen Wahlbereich. Bei der Wahl der Ortsräte gilt die jeweilige Ortschaft als ein Wahlbereich.

 

  1. Einreichung von Wahlvorschlägen

     

    Ein Wahlvorschlag kann von einer Partei im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von einer Gruppe von Wahlberechtigten (Wählergruppe) oder von einer wahlberechtigten Einzelperson eingereicht werden.

     

    Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens bis Montag, den 20.07.2026, 18 Uhr, bei der Wahlleitung der Gemeinde Eschede, Bahnhofstraße 4, 29348 Eschede einzureichen (§ 21 Abs. 2 NKWG). Die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein. Ein Einzelwahlvorschlag darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder nur eines wählbaren Bewerbers enthalten. 

     

  2. Zahl der erforderlichen Unterschriften für Wahlvorschläge

     

    Jeder Wahlvorschlag muss gem. § 21 Abs. 9 NKWG von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein. Jeder Wahlvorschlag muss außerdem persönlich und handschriftlich für die Wahl des Rates der Gemeinde Eschede von mindestens 20 Wahlberechtigten des Wahlbereichs für die Wahl der Ortsräte Eschede, Habighorst und Höfer von jeweils mindestens 10 Wahlberechtigten des Wahlbereichs und unter Beachtung der Vorschriften des § 32 Abs. 2 NKWO unterzeichnet sein.

     

    Hiervon ausgenommen sind gem. § 21 Abs. 10 NKWG die folgenden Parteien und Wählergruppen:

     

    Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU), 

    Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), 

    Alternative für Deutschland (AfD), 

    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), 

    Freie Demokratische Partei (FDP), 

    DIE LINKE. Niedersachsen (Die LINKE.),

    Bürger für Eschede (BüFE),

    Wählergemeinschaft Habighorst (WG Habighorst) für den Ortsrat Habighorst,

    Wählergemeinschaft Höfer (WG Höfer) für den Ortsrat Höfer.

     

    Die Formblätter für die Unterstützungsunterschriften sind bei der Gemeindewahlleitung kostenfrei erhältlich. Eine wahlberechtigte Person darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Gemeinde hat die Wahlberechtigung zu bestätigen. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Hat jemand für eine Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen ungültig, die bei der Gemeinde nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung zu prüfen sind (§ 21 Abs. 9 NKWG).

     

  3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

     

    Die Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Gemeinde Eschede und der jeweiligen Ortsräte müssen nach Inhalt und Form den Vorschriften der §§ 21 ff. NKWG sowie der §§ 32 ff. Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) entsprechen.

    Entsprechende Vordrucke für den Wahlvorschlag erhalten Sie kostenfrei bei der Gemeindewahlleitung.

     

  4. Wahlanzeige

     

    Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Nr. 2 und 3 NKWG nicht erfüllen, können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie gemäß § 22 Abs. 1 NKWG spätestens bis zum 15.06.2026 bei dem Niedersächsischen Landeswahlleiter ihre Beteiligung angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Der Anzeige sind die schriftliche Satzung und das Programm, sowie der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landesvorstand beizufügen. Ist ein Landesvorstand nicht bestellt, so ist ein Nachweis über den satzungsgemäß bestellten Bundesvorstand beizufügen. Im Übrigen sind § 22 NKWG und § 34 NKWO zu beachten.

     

Eschede, den 07.05.2026

Gemeinde Eschede

 

Lange

Gemeindewahlleiter

 

 

10.04.2026

 

Wahlhelferin oder Wahlhelfer für die Kommunalwahl gesucht! 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Demokratie lebt vom Mitmachen – und genau dafür brauchen wir dich!

Am Wahltag entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die Zusammensetzung der kommunalen Vertretungen – also darüber, wer in den kommenden Jahren die Politik vor Ort gestaltet. Für die Durchführung dieser 

Wahl am 13.09.2026 und

ggf. Stichwahl bei der Direktwahl des Landrates am 27.09.2026

 

werden engagierte Wahlhelfer und Wahlhelferinnen gesucht!

 

Gewählt wird in unserer Gemeinde 

der Kreistag, der Landrat, der Gemeinderat und ggf. der Ortsrat.

 

Zu besetzen sind insgesamt 10 Wahlvorstände. Darunter die folgenden Urnenwahlvorstände:

  • Eschede, Eschenhuus 

  • Eschede, Kita Osterberg

  • Eschede, Grundschule

  • Dalle

  • Habighorst 

  • Höfer

  • Scharnhorst

  • Endeholz

  • Marwede

     

Für die Auszählung der Briefwahl im Eschenhuus werden darüber hinaus zwei Briefwahlvorstände – einmal Kernort Eschede und einmal Ortschaften der Gemeinde – benötigt.

 

Ein Wahlvorstand besteht aus sechs ehrenamtlichen Walhelferinnen oder Wahlhelfern: Wahlvorsteher:innen, stellvertretende:r Wahlvorsteher:innen, Schriftführung, stellvertretende Schriftführung und zwei Beisitzende.

 

Wer ein solches Wahlehrenamt übernehmen möchte, muss selbst wahlberechtigt sein.

 

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Um 07:30 Uhr treffen sich die Wahlvorstände und bereiten das Wahllokal vor. Es wird in zwei Diensten – vormittags und nachmittags - gearbeitet, da pro Wahlgang nur mind. 3 Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein müssen. Zum Ende der Wahl um 18.00 Uhr, kommen alle Wahlvorstandsmitglieder wieder zusammen und es wird unverzüglich mit der Auszählung der Stimmen begonnen. 

 

Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird ein sog. Erfrischungsgeld in Höhe von 40 € gezahlt.

Für Wahlvorstand und Schriftführung findet vor der Wahl eine Wahlschulung zur Vorbereitung auf das Ehrenamt und der Möglichkeit der Fragestellung statt. Eine Teilnahme wird mit 10 € entschädigt.

Am Wahltag entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die Zusammensetzung der kommunalen Vertretungen – also darüber, wer in den kommenden Jahren die Politik vor Ort gestaltet. Für die Durchführung dieser wichtigen Wahl werden engagierte Wahlhelfer*innen gesucht!

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich gern ab sofort im Wahlbüro unter 📞05142/411-11 oder unter 📧 anmelden. Bitte nennen Sie uns eine Rufnummer und/oder Mailadresse. Wenn Sie in einem bestimmten Wahllokal eingesetzt werden möchten, geben Sie Ihren Wunsch gern direkt mit an.

 

Setzen Sie ein Zeichen für Demokratie – direkt vor Ihrer Haustür!

 



Bundestagswahl am 23.02.2025

 

18.01.2025

Die Ergebnisse der Bundestagswahl können Sie ab Sonntagabend auf der Internetseite des Landkreis Celle einsehen (sobald verfügbar).


18.01.2025

Bundestagswahl – Wahlbenachrichtigung und Briefwahl

 

 

Sehr geehrte Wahlberechtigte zur Bundestagswahl 2025,

 

am 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Ende Januar erhalten Sie voraussichtlich Ihre Wahlbenachrichtigungskarte. 

 

Sollten Sie Ihre Stimme im Rahmen der Briefwahl abgeben wollen, so können Sie dies ab sofort schriftlich (per einfachem Brief, Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte oder Mail an ) und ab Dienstag, dem 28.01.2025, auch elektronisch (über unsere Homepage oder den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung) oder persönlich im Rathaus beantragen. Die persönliche Beantragung der Briefwahl im Rathaus können wir auf Grund der kurzen Fristen nur während unserer Öffnungszeiten (dienstags und donnerstags) ab dem 10.02.2025 anbieten. 

 

Die Briefwahlunterlagen werden schnellstmöglich nach Eingang Ihres Antrags versendet bzw. persönlich ausgegeben. Die Stimmzettel können auf Grund der kurzen Fristen erst in der ersten Februarwoche gedruckt werden. Der Versand bzw. die Abholung der Unterlagen wird aus diesem Grund voraussichtlich ab dem 10.02.2025 möglich sein.

 

Bei Fragen wenden Sie sich gern an oder 05142/411-11.

 

Herzliche Grüße aus dem Wahlbüro der Gemeinde Eschede


17.01.2025

Bekanntmachung

 

der Gemeindebehörde 

über das Recht auf Einsicht in das

Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

für die Wahl zum Deutschen Bundestag 

am 23.02.2025

 

 

 

1.Das Wählerverzeichnis zur Wahl Bundestagswahl für die Gemeinde Eschede wird in der Zeit vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 während der Öffnungszeiten 

 

           montags bis freitags von                                  08.30 bis 12.00 Uhr 

           dienstags zusätzlich von                                  14.00 bis 16.00 Uhr und

           donnerstags zusätzlich von                             14.00 bis 18.00 Uhr im

           

Rathaus der Gemeinde Eschede

Am Glockenkolk 1

29348 Eschede

 

für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

 

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. 

 

 Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

 

2.   Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit von Montag, den 03.02.2025 bis spätestens Freitag, den 07.02.2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

 

3.   Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

 

       Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und       Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

 

4.   Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 44, Celle-Uelzen durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

 

5.   Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1      eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,

      5.2     eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn

           a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 02.02.2025) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 07.02.2025, 12.00 Uhr) versäumt hat,

           b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,       

           c) ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

 

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen wahlberechtigten Personen bis zum 21.02.2025, 15.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich (nicht aber telefonisch), schriftlich oder elektronisch beantragt werden. 

 

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.

 

Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

 

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.

 

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Eine wahlberechtigte Person mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

 

6.   Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person zugleich

  • einen amtlichen Stimmzettel,

  • einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag,

  • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und

  • ein Merkblatt für die Briefwahl.

 

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

 

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

 

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

 

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

 

Eschede, den 17.01.2025

Gemeinde Eschede

 

Heinrich Lange

Bürgermeister



15.11.2024

Wahlhelferin oder Wahlhelfer für die Bundestagswahl gesucht!

voraussichtlicher Wahltermin: Sonntag, 23.02.2025

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

es werden ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer – Menschen, die aktiv die Demokratie fördern möchten – für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag gesucht. Ursprünglich war der 28. September 2025 als Wahltag angesetzt. Auf Grund der aktuellen politischen Entwicklungen wird davon ausgegangen, dass vorgezogene Neuwahlen am 23.02.2025 stattfinden werden.

 

Zu besetzen sind die Wahlvorstände für die drei Wahllokale in Eschede, jeweils ein Wahllokal in Scharnhorst, in Höfer, in Habighorst, in Endeholz, in Marwede und in Dalle und die beiden Briefwahllokale mit dem Standort in Eschede. Pro Wahlvorstand werden mindestens sechs ehrenamtliche Walhelferinnen und Wahlhelfer benötigt – ein Wahlvorstand, ein stellv. Wahlvorstand, ein Schriftführender, 1. stellv. Schriftführender und zwei Beisitzer. 

 

Wer ein solches Wahlehrenamt übernehmen möchte, muss selbst wahlberechtigt sein. Die Mitarbeit setzt keine besonderen Kenntnisse voraus. Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher als auch die Schriftführenden werden in einer Abendschulung kurz vor der Wahl auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Die Zusammensetzung der Wahlvorstände erfolgt möglichst so, dass sich in jedem Wahlvorstand auch erfahrene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer befinden.

 

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Um 07:30 Uhr treffen sich die Wahlvorstände und besprechen den Einsatzplan, da nicht alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer während der Wahlzeit durchgehend anwesend sein müssen. Zum Ende der Wahl um 18.00 Uhr, kommen alle Wahlvorstandsmitglieder wieder zusammen und es wird unverzüglich mit der Auszählung der Stimmen begonnen. Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird ein sog. Erfrischungsgeld gezahlt. 

 

Die Aufgaben des Wahlvorstandes umfassen im Wesentlichen:

  • die Wahlberechtigung der Wähler zu prüfen,

  • die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis zu vermerken,

  • die Stimmzettel auszugeben,

  • die Wahlkabinen und Wahlurnen zu beaufsichtigen,

  • den gesamten Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen zu schützen und 

  • die Stimmzettel auszuzählen und das vorläufige Wahlergebnis zu ermitteln.

Ein Dienst an der Gesellschaft sowie eine verantwortungsvolle und interessante Aufgabe zugleich findet sich in diesem Ehrenamt. Das Wahlbüro der Gemeinde Eschede freut sich über jeden freiwilligen Helfer.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich gern ab sofort im Wahlbüro bei Marielena Heinemann unter 05142/411-11 oder unter  anmelden. Wenn Sie in einem bestimmten Wahllokal eingesetzt werden möchten, geben Sie Ihren Wunsch gern direkt mit an. 

 

Ich bedanke mich für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung!

 

Mit freundlichen Grüßen

Heinrich Lange

Bürgermeister

 


Europawahl am 9.06.2024

 

06.06.2024

Die Ergebnisse der Europawahl können Sie ab Sonntagabend auf der Internetseite des Landkreis Celle einsehen (sobald verfügbar).


24.05.2024

Wahlbekanntmachung

 

1.   Am 09. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament

      statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

 

2.   Die Gemeinde Eschede ist in folgende 8 Wahlbezirke eingeteilt:

 

Wahlbezirk 

Wahlraum

Nr.

Abgrenzung

Bezeichnung und genaue Anschrift

barrierefrei

 

01

Eschede I

Eschenhuus (Sitzungszimmer, 1. OG), Am Glockenkolk, 29348 Eschede

Ja, mit Hilfe

02

Eschede II

Kita Osterberg, Osterstraße 13, 29348 Eschede

Ja, mit Hilfe

03

Eschede III

Grundschule Eschede, Am Glockenkolk, 29348 Eschede

Ja, mit Hilfe

04

Dalle

Sportheim Dalle, Hösseringer Weg 30, 29348 Eschede

Ja, mit Hilfe

05

Habighorst

Feuerwehr Habighorst, Kirchweg, 29359 Eschede OT Habighorst

Ja, mit Hilfe

06

Höfer

Dorfzentrum Höfer, Schulstraße 3, 29361 Eschede OT Höfer

Ja, mit Hilfe

07

Scharnhorst

Gasthaus Zur Post, Heerstraße 7, 29348 Eschede OT Scharnhorst

Ja, mit Hilfe

08

Endeholz

Gasthaus Marwede, Am Denkmal 5, 29348 Eschede OT Scharnhorst

Ja, mit Hilfe

 

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 19.05.2024 zugegangen sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.

 

             Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 17:00 Uhr im Eschenhuus der Gemeinde Eschede (2. OG, Mehrzweckraum I und II) zusammen.

3.   Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.

Die wählende Person hat ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger/Unionsbürgerinnen einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung ist bei der Wahl abzugeben.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede wählende Person bekommt beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jede wählende Person hat eine Stimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten zehn Bewerber oder Bewerberinnen der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung der Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.

Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab,

dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werde, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4.   Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5.   Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist,

  1. durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises oder

    1. durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

  1. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).

    Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

     

Eschede, den 29.04.2024

Gemeinde Eschede

 

Heinrich Lange

Bürgermeister

 


29.04.2024

Bekanntmachung

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09.06.2024

 

1.Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Gemeinde Eschede wird in der Zeit vom 20.05.2024 bis 24.05.2024 während der Öffnungszeiten 

 

           montags bis freitags von                                  08.30 bis 12.00 Uhr 

           montags zusätzlich von                                    14.00 bis 16.00 Uhr und

           donnerstags zusätzlich von                             14.00 bis 18.00 Uhr im

           

Rathaus der Gemeinde Eschede

Am Glockenkolk 1

29348 Eschede

 

für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

 

 Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. 

 

 Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

 

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit von Montag, den 20.05.2024 bis spätestens Freitag, den 24.05.2024, 12.00 Uhr,  

 

Rathaus der Gemeinde Eschede

Am Glockenkolk 1

29348 Eschede

 

           Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

 

3.   Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

 

          Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

 

4.       Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Landkreis Celle durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

 

5.       Einen Wahlschein erhält auf Antrag

 

5.1               eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,

 

           5.2     eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn

           a)       sie nachweist, dass er ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17 a Abs. 2 der Europawahlordnung bis zum 19.05.2024 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung bis zum 24.05.2024 versäumt hat,

           b)       ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17 a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung entstanden ist,

           c)       ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

 

     Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen wahlberechtigten Personen bis zum 07.06.2024, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich (nicht aber telefonisch), schriftlich oder elektronisch beantragt werden. 

 

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.

 

Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tage vor der Wahl (Samstag, der 08.06.2024), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

 

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.

 

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Eine wahlberechtigte Person mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

 

6.       Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person zugleich

  • einen amtlichen Stimmzettel,

  • einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag,

  • einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, und

  • ein Merkblatt für die Briefwahl.

 

Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden übersandt oder amtlich überbracht. Sie können auch durch die wahlberechtigte Person persönlich abgeholt werden. An andere Personen können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier wahlberechtigte Personen vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.

 

Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle abgesendet werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.

 

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

 

 

 

Eschede, den 29.04.2024

Gemeinde Eschede

 

Heinrich Lange

Bürgermeister

 


 

30.04.2024

 

An alle Wahlberechtigten zur Europawahl 2024:

 

Mitte Mai erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarten.

 

Ihre Briefwahl können Sie ab Montag, den 13.05.2024, mündlich (nicht aber telefonisch), schriftlich oder elektronisch im Bürgerbüro beantragen.

 

Für die Wahllokale „Eschede I“ (Eschenhuus), „Eschede III“ (Grundschule), Höfer, Dalle und Endeholz werden weiterhin Wahlhelfer und Wahlhelferinnen gesucht. Wir bitten um Meldung freiwilliger Unterstützung unter .

 

Herzliche Grüße aus dem Wahlbüro der Gemeinde Eschede

 


März 2024

Wahlhelferin oder Wahlhelfer für die Europawahl am 09. Juni 2024 gesucht!

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

Zur Durchführung der anstehenden Europawahl am 09.06.2024 werden für die Besetzung der Wahllokale in unserer Gemeinde ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht.

 

Zu besetzen sind die Wahlvorstände für die drei Urnenwahllokale in Eschede, jeweils ein Wahllokal in Scharnhorst, in Höfer, in Habighorst, in Endeholz und in Dalle und die beiden Briefwahllokale mit dem Standort in Eschede. Pro Wahlvorstand werden mindestens sechs ehrenamtliche Walhelferinnen und Wahlhelfer benötigt – ein Wahlvorstand, ein stellv. Wahlvorstand, ein Schriftführender, 1. stellv. Schriftführender und zwei Beisitzer. 

 

Wer ein solches Wahlehrenamt übernehmen möchte, muss selbst wahlberechtigt sein. Die Mitarbeit setzt keine besonderen Kenntnisse voraus. Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher als auch die Schriftführenden werden in einer Abendschulung kurz vor der Wahl auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Die Zusammensetzung der Wahlvorstände erfolgt möglichst so, dass sich in jedem Wahlvorstand auch erfahrene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer befinden.

 

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Um 07:30 Uhr treffen sich die Wahlvorstände, besprechen den Einsatzplan, da während der Wahlzeit die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nicht alle durchgehend anwesend sein müssen. Um 18.00 Uhr, nach Ende der Wahl, kommen alle Wahlvorstandsmitglieder wieder zusammen und es wird unverzüglich mit der Auszählung der Stimmen begonnen. Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird ein sog. Erfrischungsgeld als Aufwandsentschädigung gezahlt. 

 

Die Aufgaben des Wahlvorstandes umfassen im Wesentlichen:

  • die Wahlberechtigung der Wähler zu prüfen

  • die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis zu vermerken

  • die Stimmzettel auszugeben

  • die Wahlkabinen und Wahlurnen zu beaufsichtigen

  • den gesamten Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen zu schützen und 

  • die Stimmzettel auszuzählen und das vorläufige Wahlergebnis zu ermitteln.

 

Das Wahlbüro der Gemeinde Eschede freut sich über jeden freiwilligen Helfer! Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich gern ab sofort und bitte möglichst bis spätestens 11.04.2024 im Bürgerbüro unter 05142/411-0 oder unter  anmelden. Wenn Sie in einem bestimmten Wahllokal eingesetzt werden möchten, geben Sie Ihren Wunsch bitte mit an. 

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an Marielena Heinemann unter 05142/411-11 oder .

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mithilfe!

Mit freundlichen Grüßen

Heinrich Lange

Bürgermeister