Kirchenaustritt


Allgemeine Informationen

Die Erklärung über einen Kirchenaustritt muss grundsätzlich beim Standesamt des Wohnsitzes abgegeben werden.  

 

Wenn Sie also in der Gemeinde Eschede wohnen und aus der Kirche austreten möchten, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Eschede, im Rathaus, Zimmer 17 und bringen bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Ihren Reisepass und die gesetzlich vorgeschriebene Gebühr in Höhe von z.Zt. 30,-- € mit.  

 

Sie bekommen eine Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt vom Standesamt sowie eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt Celle ausgehändigt. Zuständig für die Änderung der Steuerdaten ist das Finanzamt Celle. Es erfolgt ein Datenaustausch zwischen unserem Meldeamt und dem Finanzamt Celle.

Der Kirchenaustritt ist mit der Abgabe der Erklärung wirksam.  

 

Übrigens - ein Wiedereintritt in die Kirche erfolgt direkt im Kirchenbüro.


Ansprechpartner

Fachbereich 2 - Bürgerservice, Bildung, Jugend

 

Frau Ulrike Siemann
Zimmer 17
Telefon (05142) 411 17
Telefax (05142) 411 917