Namensänderung


Allgemeine Informationen

Sie möchten nach Auflösung Ihrer Ehe (Ehescheidung oder als verwitwete Person) Ihren Geburtsnamen wieder annehmen?

 

Sie führen einen Ehenamen und möchten Ihren Geburtsnamen (oder vielleicht den Familiennamen aus der Vorehe) dem Ehenamen voranstellen oder anfügen?  

 

Sie sind verheiratet, haben bei der Eheschließung jedoch keinen Ehenamen bestimmt und möchten dieses nun nachholen?  

 

Alle diese Erklärungen müssen Sie persönlich im Standesamt abgeben. Bei der nachträglichen Bestimmung eines Ehenamens müssen beide Ehepartner die Erklärung unterschreiben. Die Gebühr für alle diese Erklärungen ist gleich: jeweils z.Zt. 30,-- €.  Die Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensänderung ist gebührenpflichtig und kostet 15,-- €.

 

Bitte erkundigen Sie sich vorab im Rathaus –Standesamt -, Zimmer 17, Tel.: 05142/411-17, welche Unterlagen Sie dazu vorlegen müssen.    

 

Möchten Sie Ihren Vornamen oder Familiennamen ändern?

In diesem Fall müssen Sie eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragen. Die Entscheidung über den Antrag ist gebührenpflichtig. Nähere Auskunft erteilt Ihnen die Namensänderungsbehörde beim Landkreis Celle.


Ansprechpartner

Fachbereich 2 - Bürgerservice, Bildung, Jugend

 

Frau Ulrike Siemann
Zimmer 17
Telefon (05142) 411 17
Telefax (05142) 411 917