Ahnenforschung bzw. Erbenermittlung


Allgemeine Informationen

Die Ahnen- und Familienforschung ist in den letzten Jahren zu einem beliebten Hobby geworden. Immer mehr Menschen fragen sich: Wer sind meine Vorfahren? Woher komme ich?  

 

Bei der Klärung dieser Fragen und Ihrer weiteren Recherchen kann Ihnen das Standesamt Eschede im Rahmen der Möglichkeiten bei der Suche nach Ihren Ahnen behilflich sein.  

 

Allerdings ist zu beachten, dass das Standesamt Eschede nur Auskünfte erteilen oder Urkunden ausstellen kann, wenn sich der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft oder Sterbefall) im Bereich der Gemeinde Eschede ereignet hat.  

 

Ihre schriftliche Anfrage nach Auskünften und Urkunden sollte dabei möglichst umfassende Angaben über die gesuchte(n) Person(en) enthalten. Insbesondere wichtige Daten wie z.B. Geburts-, Heirats- oder Sterbedaten, sollten so genau wie möglich angegeben werden, da sich die Höhe der Gebühr nach dem Suchaufwand richtet.  

 

Weiterhin ist möglichst konkret darzulegen:  

  • welche Beurkundung Sie gesucht haben möchten und
  • ob lediglich Auskünfte über Namen und Ereignisdaten erteilt oder
  • die Beurkundungen auch durch beglaubigte Ablichtungen der Personenstandseinträge belegt werden soll.  

 

Bitte legen Sie Ihren Personalausweis sowie Nachweise über die berechtigte Anforderung der Daten bzw. Urkunden hier vor.  

 

Die Gebühr für die Ausstellung einer Urkunde beträgt je Urkunde 15,-- € Die Gebühr für eine Auskunft aus den Personenstandsbüchern beträgt 15,-- € Die Gebühr für die Ausstellung einer beglaubigten Ablichtung aus Personenstandsbüchern nach archivrechtlichen Vorschriften beträgt 10,-- €.  

 

Auch bei Familienforschungen sind die datenschutzrechtlichen Vorschriften des § 62 Personenstandsgesetz (PStG) zu beachten. Danach dürfen Urkunden und Auskünfte aus den Personenstandseinträgen nur der im Registereintrag genannten Person erteilt werden, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Für Geschwister der betreffenden Person reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus.   Durch das am 01.01.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts sind für die Fortführung und Verwahrung von Personenstandsbüchern Fristen festgesetzt worden.  

 

Das Standesamt darf somit nur noch Urkunden und Auskünfte nach personenstandsrechtlichen Vorschriften erteilen aus  

  • Geburtenregistern,           
    sofern diese nicht älter als 110 Jahre sind  
  • Eheregistern,           
    sofern diese nicht älter als 80 Jahre sind.  
  • Sterberegistern,           
    sofern diese nicht älter als 30 Jahre sind.  

 

Die älteren Register gelten seit dem 01.01.2009 als Archivgut. Für Ihre Verwahrung sowie die Erteilung von Auskünften und Ablichtungen nach archivrechtlichen Vorschriften ist das Archiv der Gemeinde Eschede, im Rathaus, Zimmer 17, Frau Siemann, Tel.: 05142/411-17 zuständig.  

 

Die Suche nach Vorfahren und deren personenstandsrechtlichen Ereignissen ist oft mühsam und mit hohem Zeitaufwand für den Standesbeamten verbunden. Je nach Suchaufwand und sonstigem Arbeitsanfall im Standesamt kann die Bearbeitung Ihrer Anfrage einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten schon jetzt für Ihr Verständnis.


Ansprechpartner

Fachbereich 2 - Bürgerservice, Bildung, Jugend

 

Frau Ulrike Siemann
Zimmer 17
Telefon (05142) 411 17
Telefax (05142) 411 917