Im Jahr 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für verfassungswidrig, da sie gegen den Gleichheitssatz verstößt. Die Grundlage für die Erhebung war der Verkehrswert des Grundstücks. Da in den letzten 50 Jahren keine Immobilienbewertung durchgeführt wurde und sich die Gegebenheiten, wie beispielsweise die Verkehrsanbindung oder der technische Stand (z.B. Fenster und Isolierung), erheblich verändert haben, sind Wertverzerrungen entstanden, die aus Sicht des Gerichts nicht mehr mit dem Gleichheitssatz vereinbar sind.
Daher war der Gesetzgeber gefordert, die Grundsteuer zu reformieren, um die Einnahmen der Kommunen zu sichern und die Frist für die Neuregelung des Bundesverfassungsgerichts einzuhalten. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nur noch nach dem neuen Recht erhoben. Der Bund hat ein komplexes Modell entwickelt, das dem alten Recht ähnelt und weiterhin auf den Verkehrswert abstellt. Gleichzeitig wurde den Ländern die Möglichkeit gegeben, ein eigenes Landesrecht für die Grundsteuer zu schaffen.
Niedersachsen hat diese Möglichkeit genutzt und eine eigene Lösung gewählt, die das Äquivalenzprinzip wahrt, also die Gleichwertigkeit von kommunalen Daseinsvorsorgeangeboten und der Grundsteuer als Gegenleistung. Diese Lösung ist einfach und transparent. Zur Bestimmung der Steuerlastverteilung werden zunächst die Größen der Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie deren Nutzung herangezogen. Anschließend wird ein Lagefaktor angewendet, der den Bodenrichtwert des jeweiligen Grundstücks und den durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde berücksichtigt. Je höher der Bodenrichtwert eines Grundstücks innerhalb der Gemeinde ist, desto höher fällt der Lagefaktor aus. Das Flächen-Lage-Modell ist einfacher umzusetzen als das Bundesmodell und enthält im Vergleich dazu keine strittigen Bestimmungsgrößen.
Am 20. März 2025 wird voraussichtlich der Rat der Gemeinde Eschede den Haushalt verabschieden. Nach der Beschlussfassung muss der Haushalt von der Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt werden, bevor er öffentlich ausgelegt wird. Diese öffentliche Auslegung sorgt für Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der kommunalen Finanzpolitik und ermöglicht es den Bürgern, sich über die finanziellen Planungen und Ausgaben der Kommune zu informieren.
Die neuen Abgabenbescheide können erst nach Abschluss der öffentlichen Auslegung des genehmigten Haushalts gedruckt und versendet werden, was wahrscheinlich erst Ende Juni 2025 der Fall sein wird.
Daher sind bis zum Erhalt eines neuen Abgabenbescheides die alten Beträge aus dem Vorjahr zu zahlen. Die Grundsteuer ist eine sogenannte Jahressteuer. Änderungen treten zu Beginn eines Kalenderjahres in Kraft und werden in der Regel mit einer Sonderfälligkeit festgesetzt.
Der nächste Steuerzahltermin ist am 15. Februar 2025. Dann sind wieder Grundsteuer A+B, Gewerbesteuer und Hundesteuer fällig. Bitte denken Sie an die rechtzeitige Überweisung der Steuern, um eventuelle Mahnungen und dadurch entstehende Kosten zu vermeiden.
Um Ihnen und uns die Arbeit zu vereinfachen, haben Sie die Möglichkeit eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Einen Vordruck erhalten Sie auf unserer Homepage (www.eschede.de), an der Information im Rathaus oder auf Anfrage per E-Mail ().
Sollten Sie Fragen zur Steuerfestsetzung oder zu Steuerzahlungen haben, können Sie sich gern an Frau Gehring unter der Tel. 05142/411-15 () wenden.
Weiterhin ist zu beachten, dass nach § 10 des Grundsteuergesetzes derjenige steuerpflichtig ist, der am 01.01. des Kalenderjahres Eigentümer des Grundstückes war. Geht ein Grundstück im Laufe eines Jahres auf den Erwerber über, ist der neue Eigentümer erst ab 01.01. des folgenden Kalenderjahres steuerpflichtig. Im Kaufvertrag abweichend getroffene Vereinbarungen haben keinen Einfluss auf die öffentlich-rechtliche Steuerpflicht.