Absage der Schau der Gewässer III. Ordnung in der Gemeinde Eschede

Aufgrund der derzeit steigenden Infektionszahlen sowie verschärften Kontaktbeschränkungen hinsichtlich des Corona-Virus wird von der Durchführung der Gewässerschau gem. § 6 der Unterhaltungs- und Schauordnung für den Landkreis Celle vom 29.11.1983 in der zz. gültigen Fassung in diesem Jahr abgesehen. Eine gefahrlose Teilnahme aller Mitglieder bzw. Schaubeauftragten im Rahmen einer förmlichen Schau ist nur schwer zu realisieren.

Anfang des neuen Jahres erfolgt eine Neubewertung der aktuellen Situation. In diesem Zusammenhang wird dann über eine Neuansetzung der Termine für die Schau der Gewässer III. Ordnung entschieden.

Die Absage der diesjährigen Gewässerschau befreit den Eigentümer nicht von seiner Unterhaltungspflicht. Wir weisen an dieser Stelle auf den in den §§ 2 bis 4 der Unterhaltungs- und Schauordnung für den Landkreis Celle beschriebenen Umfang der Unterhaltungspflicht hin. Die Unterhaltungs- und Schauordnung kann im Rathaus der Gemeinde Eschede oder beim Landkreis Celle eingesehen werden.

Mitarbeiter der Gemeinde Eschede werden im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit stichprobenartige Gräben kontrollieren.