Bekanntmachung WSG Garßen
Bekanntmachung zur Neufestsetzung eines Wasserschutzgebietes nach § 51 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für das Wasserwerk Garßen der Stadtwerke Celle GmbH im Gebiet der Stadt Celle sowie der Stadt Bergen und den Gemeinden Eschede und Südheide
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 91 Nds. Wassergesetz (NWG)
Die Untere Wasserbehörde der Stadt Celle führt das Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes (WSG) für das Wasserwerk Garßen gem. § 91 NWG auf Antragstellung der Stadtwerke Celle GmbH.
Die beantragte Festsetzung des WSG zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Garßen mit Brunnengruppen in Garßen und Arloh dient der Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung in der Region und somit dem Allgemeinwohl und liegt damit im öffentlichen Interesse.
Der vollständige Antrag mit Erläuterungsbericht, hydrogeologischem Gutachten und Anlagen sowie der Verordnungstext und die Kartendarstellung sind unter der Internet-Adresse www.eschede.de einsehbar und abrufbar; daneben erfolgt eine Auslegung zur Einsichtnahme im Zeitraum vom 22.07.2021 bis 23.08.2021 im Rathaus der Gemeinde Eschede (Anschrift: Am Glockenkolk 1, 29348 Eschede).
Jede Person, dessen Belange durch die Festsetzung des WSG Garßen berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen schriftlich oder unter der E-Mail-Adresse erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Unterlagen können während der Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 – 12:00 Uhr,
Dienstag 14:00 – 15:30 Uhr,
Donnerstag 14:00 – 17:30 Uhr
eingesehen werden.
Die Bekanntmachung zur Auslegung sowie Form, Ort und Auslegungszeitraum in der Stadt Celle und den betroffenen Stadt Bergen und Gemeinde Südheide erfolgen separat.
Im Hinblick auf den Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus sind die örtlichen Maßnahmen zu beachten.
Eschede, den 09.07.2021
gez.
Berg
Bürgermeister
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