Energieeinsparverordnung ab dem 01.09.2022

Die Bundesregierung hat die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) ab dem 01.09.2022 erlassen.

Diese wird in drei Teile gegliedert:

Titel 1 Maßnahmen zur Energieeinsparung in Privathaushalten

Titel 2 Maßnahmen zur Energieeinsparung in öffentlichen Nichtwohngebäuden

Titel 3 Maßnahmen zur Energieeinsparung in Unternehmen

Auf der Internetseite der Bundesregierung (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/energiesparmassnahmen-2078224 ) können Sie die Verordnung einsehen.

 

Die neue Verordnung regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für einen Zeitraum von sechs Monaten vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023. Sie wird gemeinsam mit einer Verordnung über mittelfristig wirksame Effizienz- und Energieeinsparmaßnahmen erlassen, die ab dem 1. Oktober 2022 über zwei Jahre gelten soll und deshalb der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Beide Verordnungen bilden neben der Befüllung der Gasspeicher und der Senkung des Erdgasverbrauchs in der Stromerzeugung die dritte Säule des Energiesicherungspakets. Die Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich, die als Vorsorgemaßnahmen ausgestaltet sind, vermeiden unnötigen Energieverbrauch, um eine Mangelsituation zu vermeiden oder eine solche bei ihrem Eintritt abzumildern,

Die Verordnung führen auch in der Gemeinde Eschede zu Maßnahmen.

Zum Beispiel das Kunstwerk Kommen + Gehen in Eschede, die Beleuchtung von der Gedenkstätte Maria Glück in Höfer, Beleuchtung Dorfzentrum in Höfer, sowie die Außenbeleuchtung des Grethehofs in Habighorst werden kurzfristig angepasst. Weitere Anpassungen werden folgen. Sicherheitsbeleuchtung bleiben natürlich angeschaltet, auch die Straßenbeleuchtung ist vorerst nicht betroffen. Weitere Anpassung können folgen.

Für Auskünfte steht Ihnen Herr Lucas Ende unter 05142/411-28 zur Verfügung