Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024!

Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen. Geregelt ist diese Neuerung im Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens.

 

Das Gesetz sieht insbesondere die Abschaffung des Kindereisepasses vor. Ab dem 01. Januar 2024 wird es nicht mehr möglich sein, einen Kinderreisepass zu beantragen. Anstelle des Kinderreisepasses kann ein „normaler“ Reisepass, auch ePass genannt, beantragt werden. Die Gebühr beträgt 37,50 EUR (70 EUR ab Vollendung des 24. Lebensjahr). Dieser Reisepass ist ein maschinenlesbares Ausweisdokument mit zusätzlichen elektronischen Sicherheitsmerkmalen, der für weltweite Reisen nutzbar ist. 

 

Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit. 

Eine Verlängerung /Aktualisierungen bereits ausgestellter Dokumente ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich. Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen dann einen Reisepass oder Personalausweis. 

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.

Das Bürgerbüro empfiehlt, die Ausweisdokumente - nicht nur von den Kindern - vor einer Auslandsreise rechtzeitig auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Bereits bei der Buchung des Urlaubs sollten die Dokumente geprüft werden.

 

Das Bürgerbüro der Gemeinde Eschede hat für Sie am 18.12. von 08:30 – 12:00 und von 14.00 – 16: 00 Uhr sowie am 21.12. von 08:30 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr geöffnet.

 

Bitte beachten Sie, dass das Rathaus der Gemeinde Eschede vom 25. – 29.12.2023 geschlossen bleibt.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 15. Dezember 2023

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