Gleichgeschlechtliche Ehe

„Ehe für alle!“ Bestehende Lebenspartnerschaften können nun in eine Ehe umgewandelt werden. Bevor Sie aber dieses „neue“ Versprechen abgeben bzw. Ihr bereits gegebenes Versprechen „erneuern“ können, müssen Sie die beabsichtigte Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft erst bei Ihrem Standesamt anmelden.

 

ACHTUNG: Eine Begründung der Lebenspartnerschaft  ist seit dem 01.10.2017 nicht mehr möglich. Eingetragene Lebenspartnerschaften, die bis zum 30.09.2017 begründet wurden, bleiben jedoch bestehen.

 

Zum 01.10.2017 trat das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für  Personen gleichen Geschlechts in Kraft. Der Weg für die „Ehe für alle“ ist frei und gleichgeschlechtliche Paar können nach dem Gesetz „echte“ Eheleute werden. Die Lebenspartnerinnen und Lebenspartner können die „Umwandlung“ (Eheschließung) im Standesamt Eschede anmelden und einen Termin vereinbaren. Sie dürfen sich jedoch längstens sechs Monate Zeit lassen, sonst verfällt die Gültigkeit der Anmeldung. Bitte vereinbaren Sie für Ihre Vorsprachen einen Termin, damit Sie keine Wartezeiten haben.

 

Voraussetzungen

  • Eine Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe kann nur erfolgen, wenn die Lebenspartnerschaft noch besteht.
  • Sollte die Lebenspartnerschaft bereits aufgehoben oder durch Tod beendet sein, ist die Umwandlung in eine Ehe nicht mehr möglich.

 

Unterlagen

  • Wenn die Begründung der Lebenspartnerschaft in Eschede registriert wurde und Sie beide in Eschede gemeldet sind, nimmt das Standesamt Eschede Einsicht in das entsprechende Register. In diesen Fällen legen Sie lediglich Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass vor. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
  • Sollte die Begründung der Lebenspartnerschaft nicht in Eschede registriert worden sein, Sie sind jedoch beide in Eschede gemeldet, dann müssen Sie die Umwandlung in eine Ehe beim Standesamt Eschede anmelden. Bei mehreren Wohnsitzen melden Sie sich bitte bei dem Standesamt an, bei dem auch die Umwandlung der Lebenspartnerschaft durchgeführt werden soll. Hierzu sind folgende Unterlagen für die Umwandlung (Eheschließung) erforderlich:

- Gültiger Personalausweis oder Reisepass

- beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister

- Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister (Falls nicht vorhanden, fordern Sie diese bitte beim registerführenden Standesamt neu an)

- erweiterte Meldebescheinigung (Für diejenigen, die in Eschede gemeldet sind, ist kein Nachweis erforderlich. Bei einer Wohnung außerhalb von Eschede müssen Sie die erweiterte Meldebescheinigung vor der Anmeldung der Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft beim jeweiligen Meldeamt selbst besorgen)

- Namensrechtliche Erklärungen (Sollten Sie nach der Begründung der Lebenspartnerschaft eine Namensänderung durchgeführt haben, wie z.B. die Hinzufügung eines Geburtsnamens oder den zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft geführten Namens, und ist diese Änderung nicht in dem vorgelegten Nachweis über die Lebenspartnerschaftsbegründung enthalten, so sind diese Erklärungen zusätzlich zur Entgegennahme der Anmeldung der Umwandlung (Eheschließung) vorzulegen.

 

Wenn Sie den Wunsch haben, dass die Umwandlung (Eheschließung) am Registrierungsort der Begründung der Lebenspartnerschaft durchgeführt werden soll, so teilen Sie uns dies bitte bei der Entgegenname der Anmeldung mit. Die kompletten Unterlagen werden dann durch uns an das Wunschstandesamt weitergeleitet.

 

Kosten

Die Beantragung der Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist gebührenfrei. In diesem Fall ergeben sich lediglich die entsprechenden Gebühren für die Ausstellung der Eheurkunden. Evtl. kommen zusätzliche Kosten für die Durchführung bei einem anderen Standesamt oder außerhalb der Öffnungszeiten hinzu.

 

Ab dem 01. Oktober 2017 tritt das Gesetz für die sogenannte „Ehe für alle“ in Kraft. Das bedeutet für gleichgeschlechtliche Paare gibt es nur noch die Eheschließung.

 

Weitere Informationen zur Eheschließung erhalten Sie unter „Heiraten in Eschede – Die Anmeldung zur Eheschließung“